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Neue Adresse mitteilen – schnell und rasch abgehakt!

„Da war doch noch irgendwas?“ - diesen Gedankengang kennt wohl jeder, der irgendwann einmal einen Umzug erledigen musste und das Gefühl nicht loswird, dass man doch die eine oder andere Kleinigkeit bei der Planung vergessen haben könnte. Oft fällt einem leider erst ein, was man vergessen hat, wenn es zu spät ist. Nicht selten handelt es sich bei der vergessenen Vorkehrung darum, dass man wichtigen Ansprechpartnern nicht die Adressänderung mitteilen konnte. Und ausgerechnet hierbei ist dieses Versäumnis besonders ärgerlich und kann ungeahnte Folgen haben. Trifft beispielsweise ein wichtiges Schreiben von der Hausbank zu spät ein, können die Konsequenzen oftmals alles andere als erfreulich sein. Auch bei Informationspost von der Versicherung kann es negativ auswirken, wenn man die neue Anschrift zu übermitteln vergisst.


Adresse mitteilen
Mithilfe verschiedener Dienstleistungen können Verbraucher einen solchen Fehler verhindern und sich zudem einen großen Teil der Arbeit abnehmen lassen. So kann etwa der Nachsendeauftrag der Post eingesetzt werden, wenn es sich beim Adresswechsel nur um eine vorübergehende Veränderung handelt. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn man für eine Weile verreist, eine Kur antritt oder – vor allem bei jungen Verbrauchern – vielleicht für einige Monate ein Praktikum absolviert und dafür zeitweise in eine andere Stadt zieht.

Bei Unternehmen können Renovierungen dazu führen, dass der Nachsendeauftrag Verwendung finden muss. Im Grunde ist der Service in allen Lebenslagen sinnvoll, in denen vorab feststeht, dass man nicht auf Dauer eine Adressänderung mitteilen muss. Doch auch in den Fällen, in denen Verbraucher eine permanente Adressänderung mitteilen müssen, kann sich der Nachsendeauftrag ergänzend als hilfreich erweisen. Denn nicht bei allen Absendern ist die neue Anschrift binnen kürzester Zeit in den Kundendaten erfasst, manchmal braucht es seine Zeit, bis neue Adressen auch beim Versand berücksichtigt werden.


Wichtiger Aspekt bei der Umzugsplanung
Grundsätzlich sollte der Punkt „Adressänderung mitteilen“ ganz oben auf der Checkliste für den Umzug stehen, denn es gibt kaum etwas Unangenehmeres, als ständig beim Nachmieter anfragen zu müssen, ob nicht doch noch Briefe eingetroffen sind. Und in der Realität gibt es sogar einige Bereiche, in denen sich die verspätete Korrektur der Anschrift sehr negativ auswirken kann. So legen zum Beispiel die Krankenversicherung und Banken Wert auf umgehende Mitteilungen, wenn sich die Adresse ändert, nicht nur weil neue Versicherungskarten oder Ec- und Kreditkarten ausgestellt werden müssen. Wer versäumt, als Unternehmer die Adressänderung mitzuteilen, muss schlimmstenfalls damit rechnen, dass Bestandskunden oder Auftraggeber und Kunden in spe den Weg zur Konkurrenz gehen, weil die Kontaktaufnahme nicht möglich war unter der bekannten Adresse.

Ärgerlich sind solche Fehler bei der Umzugsplanung insbesondere deshalb, weil es inzwischen viele Mittel und Wege gibt, um sich die Arbeit deutlich zu erleichtern. So müssen Verbraucher längst nicht alle üblichen Absender einzeln über die neue Adresse informieren, denn via Internet bieten sich unterschiedliche Möglichkeit zur Benachrichtigung. Natürlich ist es weiterhin möglich, über die Internetseiten von Banken, Versicherungen, Versandhäusern, Shoppingportalen und zum Teil sogar bei Behörden Adressveränderungen mitzuteilen. Ebenso gut können Verbraucher aber eine Adressänderung mitteilen, indem sie bei der Post oder anderen Zustelldiensten spezielle Services in Anspruch nehmen, über der jeweilige Anbieter für die Kunden alle unterschiedlichen Absender über die neue Anschrift in Kenntnis setzt.


Online ummelden - hier kann man seine neue Adresse einfach und bequem kostenlos bekanntgeben.


Eine ganz ähnliche Dienstleistung können Bürger auch in Form des Portals einfach-ummelden.de für sich entdecken. Allerdings ist die Nutzung in diesem Fall noch bequemer, weil die Unternehmen sozusagen zum Kunden kommen. Nach einer Registrierung im Portal, die mit einem minimalen Aufwand verbunden ist, können die User vor Ort aus vielen verschiedenen Rubriken auswählen, in denen an das System angeschlossene Unternehmen die bequeme Online-Ummeldung erlauben. Ein interessanter Nebeneffekt des Angebotes: So mancher Verbraucher wird an Ort und Stelle mit Sicherheit das eine oder andere Unternehmen finden, an das man selbst gar nicht gedacht hat, als man plante, wem man die Adressänderung mitteilen möchte.

Neben den mehrfach erwähnten Banken und Versicherungen finden sich im Portal auch Zeitungsverlage, damit die Tageszeitungen oder Monatsgazetten nicht beim neuen Bewohner im Briefkasten landen. Darüber hinaus können die Nutzer über die Internetseite auch dem eigenen Automobilclub, dem Mieterverein sowie den Strom-, Gas- und Telekommunikationsunternehmen die Adressänderung mitteilen. Dabei hält sich nicht nur der Aufwand bei der Anmeldung in einem mehr als überschaubaren Rahmen, die Nutzung ist zudem auch noch völlig kostenfrei!

Und noch mit einem weiteren Extra kann das Portal überzeugen: Denn mit der Deutschen Post Adress als Partner ermöglicht das Internetangebot Verbrauchern einen zusätzlichen Mehrwert. Kinderleicht kann online über den Service der Deutsche Post Adress noch schneller und zielgenauer Unternehmen die Adressänderung mitteilen. Viele Unternehmen vertrauen bei der Aktualisierung ihren Kundendaten auf dieses Angebot, so dass das Risiko, doch am Ende jemanden vergessen zu haben, fast gleich null ist.



Im Grunde gibt es heute keine nachvollziehbare Ausrede mehr, warum man versäumt hat, die neue Adresse an alle wichtigen Stellen weiterzugeben. Denn der Mitteilungsaufwand ist extrem gering. Durch die Online-Angebote nimmt diese Ummeldung noch weniger Zeit in Anspruch, so dass wenigstens dieser Teil der Umzugsarbeit nur noch geringen Platz bei der Planung einnehmen kann.





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Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, findet sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen. 




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